Die Kreissynode ist das oberste Entscheidungsorgan in der Evangelischen Kirche auf kreiskirchlicher Ebene.

Im Kirchenkreis entscheidet die Kreissynode über grundsätzliche Angelegenheiten, wie etwa den Haushaltsplan, den Stellenplan, einzelne Pfarrstellen usw. Mitglied der Kreissynode sind von den Kirchengemeinden gewählte und aus den kirchlichen Arbeitsbereichen entsandte Synodale. Daneben gehören ihr der Superintendent und die Superintendentin und weitere hinzuberufene Synodale an. Die Kreissynode tagt in der Regel zweimal jährlich und wird vom Präses als gewähltem Ehrenamtlichen geleitet.

Die I. Kreissynode Gotha, die sich im Frühjahr 2026 konstituiert hat, setzt sich zusammen aus:

29 ehrenamtlichen Synodalen, die aus den Kirchengemeinden der Regionen des Kirchenkreises entsandt wurden, zudem entsandten Vertretern der LektorInnen und JugendvertreterInnen.

23 hauptamtliche Synodale, die in den kirchlichen Einrichtungen, wie Diakonie, Kindertagesstätten und Ev. Schulen und den Konventen gewählt wurden.

Präses der Kreissynode Gotha ist Olaf Schneider-Rehberg.

 


Mehr Fotos

Kreissynode Gotha  Foto: Ev. KK Gotha Kreissynode Gotha  Foto: Ev. KK Gotha