17.09.2025
Gemeindekirchenratswahlen 2025 ab 21. September
„Sie haben die Wahl“ - Superintendent Friedemann Witting und Präses Olaf Schneider-Rehberg rufen evangelische Kirchenmitglieder zur Beteiligung an den Gemeindekirchenratswahlen auf
„Sie haben die Wahl“ – unter diesem Motto rufen Friedemann Witting, Superintendent des Kirchenkreises Gotha und Olaf Schneider-Rehberg, Präses der Kreissynode, die Kirchenmitglieder des Kirchenkreises Gotha auf, ihre Gemeindeleitungen zu wählen. Am kommenden Sonntag, 21. September beginnen in den 48 Kirchengemeinden des Kirchenkreises die Gemeindekirchenratswahlen. Bis 5. Oktober müssen die Kirchenältesten gewählt sein. Den Wahltermin bestimmen die Kirchengemeinden selbst. Wahlberechtigt sind Gemeindeglieder ab dem 14. Lebensjahr.
Superintendent und Präses werben um eine rege Beteiligung an den Wahlen: „Die Kirchenältesten sollten von möglichst vielen Kirchenmitgliedern legitimiert werden. Das stärkt diejenigen, die ehrenamtlich Verantwortung für die Kirchengemeinde übernehmen.“
Der jeweilige Wahltermin ist auch der Termin, bis zu dem in den Gemeinden die Briefwahl wahrgenommen werden kann.
Hintergrund:
Gemeindekirchenräte sind die Leitungsgremien der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände. Die Mitglieder, Kirchenälteste genannt, beschäftigen sich unter anderem mit Fragen der Verkündigung, der Seelsorge und der diakonischen Arbeit. Außerdem entscheiden sie über Bauvorhaben, Haushalt und Vermögensverwaltung. Außerdem tragen sie die Verantwortung und Dienstaufsicht für die Mitarbeitenden, die direkt in der Kirchengemeinde angestellt sind.
Den Gemeindekirchenräten gehören neben den gewählten Kirchenältesten die Ordinierten an. Es ist ein Grundprinzip der EKM auf allen Ebenen, dass gewählte Ehrenamtliche und Hauptberufliche eine gemeinsame Kirchenleitung bilden. Die Wahlen der Gemeindekirchenräte bilden die Grundlage für die Zusammensetzung anderer wichtiger Gremien, denn die Kirchenältesten wählen die Mitglieder der Kreissynode und diese wählen einen Vertreter für die Landessynode.